Die slowakische Abfallwirtschaft ist durch mehrere Rechtsakte
geregelt, von denen das slowakische Abfallgesetz Nr. 223/2001 die
zentrale Norm des slowakischen Abfallwirtschaftsrechts darstellt.
Das slowakische Abfallgesetz dient der Umsetzung der
EU-Abfallrahmenrichtlinie, definiert die Begriffe wie
Abfallbeseitigung und Abfallverwertung, Recycling, Hausmüll,
Hausmüllentsorgung, Grundsätze für Abfalldeponien, Abfallentsorgung,
Rechte der Abfallentsorger und bildet die Grundlage für den
slowakischen Abfallwirtschaftsplan, die Einführung von
Abfallsammelsystemen für Verpackungsabfälle, Papier, Elektroaltgeräte
("Elektroschrott"), Altfahrzeuge, Batterien und für die
Einrichtung des Recycling Fonds ("Recyklačný fond"), an den
die slowakischen Importeure und Produzenten Abgaben zu leisten haben.
Zentrale Behörde in der slowakischen Abfallwirtschaft ist das
Umweltministerium. Für die meisten Belange sind jedoch das Bezirksamt
und in zweiter Instanz das Kreisamt zuständig.
Ein eigenes Kapitel ist der Abfallverbringung gewidmet, bei der
allerdings noch aufgrund des EU-Beitrittsvertrags der Slowakei
Übergangfristen zur EU-Abfallverbringungsverordnung bestehen. Nach
den
Übergangsbestimmungen des EU-Beitrittsvertrags ist bis zum 31.12.2011
die Verbringung von Grüne Liste Abfällen in die Slowakei
notifzierungspflichtig. Weiters enthält der Beitrittsvertrag eine
Liste von namentlich genannten Anlagen, zu denen Abfälle erst nach
Erteilung einer sog. "IPPCGenehmigung" verbracht werden
dürfen.
In eigenen Gesetzen geregelt sind Bergbauabfälle (Gesetz über
Mineralabfälle), Verpackungen (slowakisches Verpackungsgesetz Nr.
119/2010) oder Klärschlamm. Die wichtigsten Grundsätze des
Deponierechts sind in der slowakischen Deponieverordnung geregelt.
Zwar regelt das Abfallgesetz die Grundsätze von
Behandlungsanlagen, aber die wesentlichen Bestimmungen für
Abfallbehandlungsanlagen und Abfallverbrennungsanlagen finden sich im
Luftgesetz Nr. 137/2010, im slowakischen IPPC-Gesetz Nr. 2245/2003
und im slowakischen Baugesetz Nr. 50/1976. Gerade bei der Verbrennung
von Abfällen kommt auch dem Gesetz Nr. 309/2009 über die Förderung
von Alternativenergie eine große Bedeutung zu.
Eine europaweite Besonderheit stellt der Recycling Fonds
("Recyklačný fond") dar. Es handelt sich dabei um einen
nicht-staatlichen Fonds, der aus Abgaben von Erzeugern und
Importeuren in den Bereichen Altbatterien, Altöl, Altreifen,
Verpackungen, Altelektrogeräte ("Elektroschrott"), Plastik,
Papier, Glas und Altfahrzeuge gespeist wird und diese Mittel in Form
von Darlehen und einmaligen Zuschüssen an Abfallunternehmen in der
Slowakei verwendet. Es gibt namhafte Autoren, die das System des
Recyklačný fond als Verletzung des EU-Rechts bewerten.
Insgesamt bietet die slowakische Abfallwirtschaft noch ein enormes
Wachstumspotential, zumal derzeit die Abfälle überwiegend, im Bereich
des Hausmülls fast ausschließlich deponiert werden, aber
aufgrund der Anpassungspflichten an das Gemeinschaftsrecht auch die
verfügbaren slowakischen Kapazitäten für Deponien knapp werden.
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